
Zur weiteren Unterstützung der heimischen Wirtschaft haben Bundesregierung und Ministerpräsidenten auf ihrem jüngsten Gipfel eine Sofort-Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 beschlossen. Davon sollen alle profitieren, die im Homeoffice arbeiten. Die Entlastung bedeutet Steuerentlastungen von insgesamt 11,6 Milliarden Euro. Die neuen Abschreibungsregeln sind für die Kosten von Computerhardware wie Druckern, Scannern, Bildschirmen und auch Software gedacht. Die vollständige steuerliche Berücksichtigung erfolgt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung. Dies entlastet auch viele Unternehmen, die Homeoffice anbieten, in unserer Region.
Eine weitere Regelung betrifft Gewerbemietverhältnisse. Viele Unternehmen, Einrichtungen und Vereine haben wegen Corona finanzielle Schwierigkeiten und damit Probleme, ihren Mietverpflichtungen nachzukommen. Seit Dezember 2020 wird nun durch eine entsprechende Gesetzesänderung in diesen Fällen eine sogenannte Störung der Geschäftsgrundlage von Gewerbemietverhältnissen vermutet. Dabei sollen Gewerbemieter vom Vermieter eine Anpassung der Miete an die Umstände der COVID-19-Pandemie wegen Störung der Geschäftsgrundlage verlangen können - wenn die wirtschaftlichen Folgen für Mieter unzumutbar sind. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht. Auch dies kann in bestimmten Fällen eine große Hilfe darstellen.

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CDU Ostprignitz-Ruppin




Die flächendeckende Verfügbarkeit von schnellem Internet ist ein Grundpfeiler für gleichwertige Lebensverhältnisse und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. In vergangenen Jahr konnten beim Breitbandausbau in ganz Deutschland entscheidende Fortschritte erzielt werden. Darüber informiert heute der Bundestagsabgeordnete für den Nordwesten Brandenburgs, Sebastian Steineke.

