Nach einer kleinen Anfrage Mitte diesen Jahres hat die Kreistagsfraktion der CDU Ostprignitz-Ruppin den Landkreis am 20.08.2019 aufgefordert die Geschwindigkeitsmessungen, zumindest mit Geräten die Gegenstand des verfassungsgerichtlichen Verfahrens im Saarland waren, umgehend einzustellen, um nicht fortlaufend gegen die Grundsätze des fairen Verfahren zu verstoßen. Diese Rechtsauffassung teilt nunmehr auch das Innenministerium des Landes Brandenburg und hat die Kreise und kreisfreien Städte mit Schreiben vom 22.08.2019 zur Abschaltung aufgefordert. Sie sollen bis zu einer „erfolgreichen Softwarenachrüstung nicht mehr verwendet werden“, heißt es in einem Schreiben mit dem Zeichen 45-872-40, das sich an die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und die Landräte richtet.
Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion Ostprignitz-Ruppin, Sebastian Steineke MdB: „Es ist völlig unverständlich, dass der Landkreis trotz der klaren Rechtslage und unserer Aufforderung nicht umgehend reagiert hat. Damit wurde eine Vielzahl von weiteren Verfahren produziert, die nunmehr nach dem Rundschreiben des Ministeriums, soweit noch nicht rechtskräftig, sogar nachträglich eingestellt werden müssen.
Wir bedauern es sehr, dass die Auffassung des Landkreises, die Geschwindigkeitsmessgeräte weiter zu betreiben, offensichtlich aus finanzieller Sicht erfolgt ist, aus rechtsstaatlicher Sicht war sie zu jedem Zeitpunkt falsch. Wenn es notwendig ist, kann die Verkehrssicherheit auch mit rechtsstaatlich unbedenklichen Geschwindigkeitsmessgeräten sichergestellt werden.“
Hintergrund
Mit Urteil vom Urt. v. 05.07.2019 (Az. Lv 7/17) hat der Saarländische Verfassungsgerichtshof ein gängiges Prinzip von Blitzern für nicht mit dem Gesetz vereinbar erklärt. Der VerfGH stellte fest, dass der Fahrer aufgrund der unzureichend gespeicherten Daten des Messgeräts nicht in der Lage sei, sich effektiv zu verteidigen. Damit sei sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Die CDU Kreistagsfraktion hat daher mit einer kleinen Anfrage die Auffassung der Kreisverwaltung zur Verwendung dieser Geräte abgefragt. Der Landkreis verweigerte aber eine Abschaltung und hat die Anlagen weiterbetrieben.