Mit Urteil vom Urt. v. 05.07.2019 (Az. Lv 7/17) hat der Saarländische Verfassungsgerichtshof ein gängiges Prinzip von Blitzern für nicht mit dem Gesetz vereinbar erklärt. Der VerfGH stellte fest, dass der Fahrer aufgrund der unzureichend gespeicherten Daten des Messgeräts nicht in der Lage sei, sich effektiv zu verteidigen. Damit sei sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Die CDU Kreistagsfraktion hat daher mit einer kleinen Anfrage die Auffassung der Kreisverwaltung zur Verwendung dieser Geräte abgefragt.
Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion Ostprignitz-Ruppin, Sebastian Steineke MdB:
„Die Auffassung des Landkreises, die Geschwindigkeitsmessgeräte weiter zu betreiben, mag aus finanzieller Sicht nachvollziehbar sein, aus rechtsstaatlicher Sicht ist sie bedenklich. Die Ausführungen geben zu erkennen, dass man sich mit den Gründen des Urteils kaum auseinandergesetzt hat. Dass sich die Behörde fast wörtlich die rechtlichen Ausführungen des Herstellers von seiner Homepage zu eigen macht, verwundert uns. Die rechtliche Bewertung obliegt allein der Verwaltung. Sie hat zu prüfen und zu entscheiden, ob sie die Messungen unter Berücksichtigung des Urteils für rechtlich korrekt hält oder nicht.
Dass auch der Hersteller die Problematik erkannt hat, zeigt, dass dort schnellstmöglich ein Update geplant ist, um den Vorgaben des Gerichts zu folgen. Es muss daher von der Behörde auch erwartet werden, dass eine eigenständige rechtliche Prüfung vorgenommen wird und entsprechende Ausführungen dazu erfolgen.
Dass man diese rechtliche Arbeit nunmehr auf das Amtsgericht abwälzt – die Kreisverwaltung rechnet mit einer steigenden Anzahl an Einsprüchen – ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Bis die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, sollten zumindest die baugleichen Geräte nicht eingesetzt werden, genauso handhabt es ja auch das Land Berlin. Wenn es notwendig ist, kann die Verkehrssicherheit auch mit rechtsstaatlich unbedenklichen Geschwindigkeitsmessgeräten sichergestellt werden.“