CDU Kreisverband Ostprignitz-Ruppin

Gesetz schafft Rechtssicherheit für Rechtsdienstleister und Verbraucher

Erfolgshonorare nur unter bestimmten Bedingungen möglich


Die Koalitionsfraktionen haben sich auf gemeinsame Änderungsvorschläge beim Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt verständigt. Damit ist der Weg frei für eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, Sebastian Steineke:
 
Jan-Marco Luczak: "Der Rechtsdienstleistungsmarkt befindet sich in einem fundamentalen Umbruch. In einem sehr komplexen und in der Anhörung sehr kontrovers diskutierten Gesetzesvorhaben konnten wir mit der SPD nun eine Einigung erringen. Dabei hatten wir sowohl die Interessen der Verbraucher als auch die anwaltlichen core values im Blick, die aus Sicht der Unionsfraktion nicht verhandelbar waren. Rechtsanwälte müssen auch künftig als Organe der Rechtspflege den Interessen ihrer Mandanten verpflichtet bleiben und unabhängigen Rechtsrat erteilen. Das haben wir sichergestellt, indem wir die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit der Prozessfinanzierung gestrichen haben. Auch Erfolgshonorare dürfen zukünftig in bestimmten Fällen nicht vereinbart werden, nämlich dann, wenn es um unpfändbare und damit in der Regel höchstpersönliche Forderungen wie etwa familienrechtliche Ansprüche geht.
 
Gleichzeitig gestalten wir den regulativen Rahmen so, dass auch Rechtsanwälte ihre Geschäftsmodelle fortentwickeln und innerhalb ihrer berufsrechtlichen Pflichten im Wettbewerb mit Inkassodienstleistern bestehen können. In den letzten Jahren ist die Nutzung von Legal-Tech-Angeboten durch Verbraucher stark angestiegen. Diese Entwicklung geht an den Rechtsanwälten bis heute jedoch weitgehend vorbei, weil das Berufsrecht sie sehr stark reguliert. Derzeit haben Legal-Tech-Anbieter einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Rechtsanwälten, da sie Erfolgshonorare vereinbaren dürfen. Der Gesetzentwurf beseitigt diesen Wettbewerbsvorteil und schafft ein Level-Playing-Field, was ich richtig finde. Verbraucher erhalten nun eine größere Auswahl und Rechtsanwälte können Mandanten künftig attraktive Angebote machen. Um die Wettbewerbsbedingungen anzugleichen, ist es richtig, den Legal-Tech-Anbietern umgekehrt weitergehende Pflichten aufzugeben. So sollen zukünftig Inkassodienstleister für ihre Kunden erstrittene Gelder unverzüglich an diese auskehren müssen. Damit reduzieren wir das Insolvenzrisiko für die Kunden von Legal Tech Anbietern. Mit den nun vorgesehenen Änderungen wird dem unionsrechtlichen Kohärenzgebot Rechnung getragen, der regulative Rahmen für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister also verfassungs- und europafest ausgestaltet. "
 
Sebastian Steineke: "Den jetzt erzielten Kompromiss können wir mitgehen, wobei für die Zukunft noch einige Punkte offen bleiben, um die sich dann die nächste Koalition kümmern muss. Weiterhin ungeklärt bleibt unter anderem die Zentralisierung der Inkassoaufsicht, auf die wir als Union nun bereits seit vielen Monaten drängen. Leider hat sich das Bundesjustizministerium bis jetzt nicht in der Lage gesehen, gemeinsam mit den Ländern die notwendigen Vorbereitungen dafür zu treffen. Daher werden wir die Bundesregierung nochmal in unserem separaten Entschließungsantrag dazu verpflichten, bis zum 30. Juni 2022 einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Zugleich fordern wir in der Entschließung eine umfassende Reform des Rechtsdienstleistungsmarktes in der nächsten Legislaturperiode mit dem Ziel, den Grundsätzen der Rechtsanwaltschaft und den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Dies ist wichtig, um die nun noch offen gebliebenen Punkte abschließend zu regeln.
 
Abschließend war uns in den Verhandlungen mit der SPD die Klarstellung wichtig, dass sich die Prüfung und Beratung von Rechtsdienstleistern nur auf bereits bestehende Forderungen beziehen darf. Die Tätigkeit von Inkassodienstleistern darf nicht dazu führen, dass Forderungen im Rahmen von Gestaltungsrechten erst zum Entstehen gebracht werden. Auch diesbezüglich werden wir nun Klarheit haben. Insgesamt haben wir einen vernünftigen Kompromiss erzielt."